Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt „Mozzi-Kolben“ der Knowhowquadrat GmbH,
August-Pfänder-Str. 31, 72622 Nürtingen

1. Allgemeines

Für unsere Angebote, Lieferungen, Reparatur- und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausschließlich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wider-sprechen.

2. Vertragsabschluss und -Inhalt

2.1 Zur Annahme von Vertragsangeboten behalten wir uns eine Frist von drei Wochen vor. Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Versand.
Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die für unsere Kalkulation maßgeblichen Kosten, sind wir gegenüber Kaufleuten zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dies nur, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen und soweit sich der mit dem Kunden vereinbarte Preis um nicht mehr als 3% erhöht.

3.2 Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich erteilt wurde. Folgt einem Kosten-voranschlag keine Auftragserteilung, sind wir berechtigt, vom Kunden eine angemessene Vergütung für unseren Arbeitsaufwand zu verlangen.

3.3 Zahlungen sind binnen einer Woche nach Erteilung der Rechnung fällig und bar ohne jeden Abzug in Euro zu leisten.

3.4 Bei Versendung der Ware behalten wir uns Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor.

3.5 Nehmen wir Schecks oder Wechsel entgegen, erfolgt die Annahme nur zahlungshalber. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Einziehungs-, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

3.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen auf-rechnen und nur auf solche Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht stützen.

3.7 Haben wir mehrere offenstehende Forderungen gegen den Kunden, werden dessen Zahlungen nach Maßgabe der §§ 367 Abs. 1, 366 Abs. 2 BGB verrechnet.

3.8 Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet der Geltendmachung weitergehenden Schadens be-rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

4. Lieferfristen und Termine

4.1 Lieferfristen und Arbeitszeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden,

4.2 Halten wir einen verbindlich vereinbarten Liefertermin nicht ein, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist mit Ablehnungsanordnung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Nachfristsetzung und Rücktrittserklärung müssen schriftlich erfolgen.

4.3 Von uns nicht beherrschbare Leistungshindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Eingriffe usw. – auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten – führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Wird die Leistung aufgrund solcher Hindernisse unmöglich oder unzumutbar, können beide Parteien schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

5. Gefahrübergang und Versand

5.1 Beim Versand der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware der Transportperson übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Verzögert sich die Versendung der versandbereiten Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Versicherung der zu versendenden Ware gegen Transportschäden erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung und auf Kosten des Kunden.

5.2 Bei Sendung an uns trägt der Kunde die Transportgefahr.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zu ihrer vollständigen Bezahlung sowie bis zur vollständigen Begleichung aller unserer bestehenden, bei Geschäften mit Kaufleuten auch aller künftig entstehenden Forderungen gegenüber dem Kunden.

6.2 Geht unser Eigentum an der Vorbehaltsware infolge Verarbeitung unter, erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der mitverwendeten fremden Waren.

6.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns für diesen Fall schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen ab. Wir werden diese Forderungen auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit sie unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20% übersteigen.

7. Gewährleistung

7.1 Offensichtlich mangelhafte oder unvollständige Ware hat der Kunde unverzüglich zu rügen. Die Rüge muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware bei uns eingegangen sein. Weiterführende Untersuchungs-. und Rügepflicht von kaufmännischen Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Jede Beanstandung der Ware hat schriftlich unter Beifügung einer Rechnungskopie zu erfolgen.

7.2 Keiner Rüge bedürfen als solche gekennzeichnete Teilleistungen, zu denen wir in zumutbarem Umfang berechtigt sind. Keine Mängel sind solche Abweichungen von der verabredeten oder aus Anzeigen oder Katalogen ersichtlichen Beschaffenheit der Ware, die die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertragsgemäßem Zweck unberührt lassen oder verbessern. Entsprechende Änderungen behalten wir uns vor.

7.3 Unsere Motoren-, Tuning- und sonstige Zubehörteile werden ohne TÜV-Gutachten geliefert und sind nur für Rennzwecke bestimmt. Die Zulässigkeit ihres Einsatzes auf öffentlichen Straßen gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit.

7.4 Die Gewährleistung für gelieferte Ware ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Wir sind zu mindestens zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt.

7.5 Beruht der aufgetretene Mangel auf unsachgemäßer Behandlung, Reparaturversuchen, Beschädigungen oder sonstigen Veränderungen der Ware durch den Kunden selbst oder Dritte, bestehen keine Gewährleistungsverpflichtungen. Es entfällt insbesondere jeder Gewährleistungsanspruch des Kunden, wenn die der Ware beigefügte Einbauanleitung nicht genau befolgt wird.

7.6 Bei Auftragsarbeiten nach Kundenvorgabe leisten wir nur für handwerklich ordnungsgemäße Ausführung Gewähr. Das Risiko technisch bedingter Funktions- oder Haltbarkeitsmängel trägt der Kunde.

7.7 Stellen wir bei einer Beanstandung fest, dass wir nicht gewährleistungspflichtig sind, können wir vom Kunden für angefallenen Material- und Zeitaufwand eine angemessene Vergütung verlangen.

7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

8. Haftung

8.1 Vertragliche, vorvertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche – unter Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – sind ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

8.2 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nicht für Folgeschäden, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem Eintritt solcher Folgeschäden schützen.

8.3 Darüber hinaus ist unsere Haftung gegenüber Kaufleuten auf den nach Grund und Höhe vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden bis zum zweifachen des Kaufpreises bzw. Werkslohns begrenzt, wenn uns nicht der Kunde vor Vertragsabschluss schriftlich auf außergewöhnliche Schadensrisiken hingewiesen hat und wir schriftlich die Übernahme dieser Risiken erklärt haben.

8.4 Wir haften nicht für Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Einbauanleitung (Ziffer 7.5) oder auf einer Befolgung von Kundenvorgaben (Ziffer 7.6) beruhen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürtingen.
9.2 Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht. EKG und UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.
9.3 Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrags.

Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung
– Es werden von uns generell, auch bei Falschlieferung, keine unfreien Pakete angenommen.
– Die Nutzung von Abbildungen und Texten, auch nur auszugsweise, bedarf der schriftlichen
Zustimmung der Mozzi Kolben Technology GmbH, Nürtingen
– Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Verbesserungen behalten wir uns vor. Alle Maße
unverbindlich